Betreiber | Kevin DEBOUGNOUX |
Stellvertretender Betreiber | wird punktuell festgelegt |
1. Schießmeister | Gruppe von 5 Schützen (Philippe, Mario, Herbert, Jérôme und Kevin als Betreiber |
2. Schießmeister | VAKANT |
Ausgabe August 2014
Ausgabe 2019
1. Kabelgang: auf Kabelsterne, gerade gepennt
2. Kabelgang: auf Kabelsterne, nach oben gepennt
3. Kabelgang: auf Kabelsterne, nach unten gepennt
4. Kabelgang: Hammerperlen, gerade gepennt
5. Kabelgang: Hammerperlen, nach oben gepennt
6. Kabelgang: Hammerperlen, nach unten gepennt
7. Kabelgang: Hammerperlen, gerade gepennt, innerhalt 10 Sek. für 1 Schuss
8. Kabelgang: Hammerperlen, gerade gepennt, innerhalt 8 Sek. für 1 Schuss
Usw.
6. Alle Gedächtnisschießen und das Gruppenschießen werden weiterhin in zwei Durchgängen geschossen; der erste mit
Probelatten, der zweite ohne vorheriges Proben und mit Stangenwechsel.
7. Wenn Änderungen im Veranstaltungskalender vorgenommen werden müssen, wird der Schießmeister dies vornehmen
und die Änderungen in Rot vermerken und den neuen Kalender an alle Mitglieder verteilen lassen.
8. Muss aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen ein Schießen während des Jahres verlegt werden, so
können diejenigen Schützen, die an diesem Tag nicht anwesend sein können, dieses Schießen (mit voller Sternezahl)
nachholen und zwar
i. Beim Nachholschießen
ii. Bei einem beliebigen, späteren Schießen unter vorheriger Ankündigung beim Schießmeister (also sofort beim
Eintreffen auf dem Schießstand!).
Art. 1: Der Betreiber, sein Stellvertreter und/oder der Schießmeister, der einen gültigen Schießmeisterausweis besitzen muss, tragen die Verantwortung auf dem Schießstand. Besonders haben sie darauf zu achten, dass die Sicherheitsbestimmungen unbedingt eingehalten werden. Der Betreiber und sein Stellvertreter brauchen nicht im Besitz eines Schießmeisterausweises zu sein. Der Schießmeister kann einen zuverlässigen, erfahrenen Schützen, der auch einen Schießmeisterausweis besitzt mit der Standaufsicht beauftragen, wenn er den Stand kurzfristig verlassen muss.
Art. 2: Der Name des Betreibers, seines Stellvertreters und/oder des Schießmeisters sind im Schützenstand an sichtbarer Stelle anzuschlagen.
Art. 3: Auf dem Schießstand muss an sichtbarer und zugänglicher Stelle ein Verbandskasten angebracht sein.
Art. 4: Jeder Schütze, der an einem Schießen teilnimmt, erkennt durch seine Teilnahme die Bestimmungen für das sportliche Schießen, die Schießstandsordnung und die Autorität des Betreibers, seines Stellvertreters und/oder des Schießmeisters an.
Art. 5: Es dürfen nur Schützen an einer Schießveranstaltung teilnehmen, die gegen Haftpflicht und Unfall versichert sind, sei es nun individuell oder über ihren jeweiligen Verein.
Art. 6: Jeder Schütze kann nur für sich und auf seinem Namen schießen. Er kann nur einmal und für einen einzigen Verein pro Schießart, Kugel oder Flobert, auf der Ehrenstange schießen.
Art. 7: Den Anweisungen des Betreibers, seines Stellvertreters und/oder des Schießmeisters ist unbedingt Folge zu leisten.
Art. 8: Schützen, die den Anweisungen nicht nachkommen, sind sofort vom Schießen auszuschließen und des Standes zu verweisen.
Art. 9: Vom Schießen können auch Schützen ausgeschlossen werden;
a) die durch leichtsinniges Hantieren mit der Waffe andere gefährden
b) die geladene Waffe aus der Hand legen
c) die durch lautes Rufen oder undiszipliniertes Verhalten andere Schützen stören,
d) die versuchen, auf unreelle Art ihr Ergebnis zu verbessern,
e) die unerlaubte Hilfsmittel verwenden
f) die sich unerlaubter Anschläge bedienen.
Art.10: Das Resultat eines vom Schießen ausgeschlossenen Schützen ist zu streichen.
Art. 11: Eingezahlte Startgelder verfallen.
Art. 12: Ist der ausgeschlossene Schütze in einer Mannschaft gemeldet, wird sein Ergebnis in der Mannschaft gestrichen.
Art. 13: Zielübungen dürfen nur im Schützenstand mit zum Ziel gerichteten Lauf gemacht werden. Als Anschläge dürfen nur die hierzu vorgesehenen Leitern beim Kleinkaliber oder die vorgesehenen Schiesspfähle verwendet werden. Die neutrale Sicherheitszone zwischen dem Anschlagspfahl oder der Schiessleiter beim Kleinkaliber und dem Publikum müsste 5 (fünf) Meter betragen.
In dieser Zone sollten nur die Schützen, ihren Schießmeister oder Helfer (eventuell die Anschreiber) und der Betreiber oder sein Stellvertreter befinden. In dieser Zone darf weder geraucht noch Alkohol konsumiert werden.
Art. 14: Bei getragenen und abgestellten Waffen sind die Verschlüsse offen zu halten.
Art. 15: Im Schützenstand darf nur geschossen werden, nachdem der Betreiber, sein Stellvertreter bzw. der Schießmeister das Schießen eröffnet hat. Er hat das Recht nötigenfalls zu unterbrechen.
Art. 16: Beim Auswechseln der Latten ist das Schießen an der angrenzenden Stangen einzustellen, falls der Standort des Schützen nicht durch eine 2 (zwei) Meter hohe kugelsichere Mauer von den Stangen abgetrennt ist oder die Rechen durch eine mechanische Vorrichtung bis dicht vor den Leitern oder den Schießpfählen zurückgeholt werden können, damit keine Gefahr für den Ausführer besteht.
Art. 17: Wird ein Schuss nach Ablauf der festgesetzten Schusszeit abgegeben, so wird er nicht mehr gewertet.
Art. 18: Erst nach Schießerlaubnis darf die Waffe geladen werden.
Art. 19: Muss das Schießen aus irgendeinem Grund unterbrochen werden, so sind die Verschlüsse sofort zu öffnen. falls sie aus dem Stand entnommen werden, sind sie zu entladen.
Art. 20: Das Schießen darf erst wieder fortgesetzt werden, wenn der Betreiber, sein Stellvertreter und/oder Schießmeister dies ausdrücklich bekannt geben.
Art. 21: Zeitverlust, der durch Einstellen des Schießens entsteht, muss nachgegeben werden.
Art. 22: Jedes Geschoss, das mit oder ohne Absicht den Lauf verlässt, sobald der Schütze die Wange an den Kolben gelegt hat, zählt.
Art. 23: Waffenfehler oder fehlerhafte Munition gehen zu Lasten des Schützen.
Art. 24: Muss während eines Wettkampfes die Waffe aus irgendeinem Grund gewechselt werden, so ist kein zusätzliches Probeschiessen gestattet.
Art. 25: Hat ein Schütze seinen Platz zum Ehrenschießen am Stand eingenommen und seinen ersten Schuss abgegeben, so darf er den Stand nicht mehr verlassen bis er alle Schüsse absolviert hat.
Art. 26: An der Serienstange, Gruppenstange und den Stangen für individuelles Schießen gilt die gleiche Regelung wie für das Ehrenschießen. Falls der Schütze sich dieser Bedingung nicht unterwirft, hat der Markeur die Karte zu annullieren.
Art. 27: Will ein Schütze ein im Lauf befindliches Geschoss nicht gewertet haben, so hat er dies dem Markeur zu melden. Dieser kann ihm gestatten, diesen Schuss ohne Wertung, aber nicht gezielt, abzugeben. Im Falle, dass ein Kugelfang vorhanden ist, muss der Schuss gezielt innerhalb desselben abgeschossen werden.
Art. 28: Beim Kugelgewehr sollte ein Schießmeister den Schützen zum Schießstand begleiten. Beim Kleinkaliber ist dies bei Jungschützen und unerfahrenen Schützen unerlässlich. Jeder Schütze kann sich durch eine Hilfskraft begleiten lassen.
Art. 29: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht mit Feuerwaffen schießen. Das Mindestalter wird durch den Kgl. Erlass vom 13.07.2000 bei 16 Jahren festgelegt. In diesem Kgl . Erlass ist auch vermerkt, dass der Schütze verpflichtet ist, sich in das Register, welches in jedem Schießstand ausliegen muss, einzutragen bevor er den Schießstand betritt und auszutragen wenn er denselben verlässt.
Art. 30: Der Schütze hat immer mit dem Schießen auf die Sternchen an der linken Seite der Latte zu beginnen. Die Sternchen sind von oben nach unten in der Reihenfolge abzuschießen. Ein nicht getroffenes Sternchen wird nicht überschlagen. Die Sternchen (Bullen) müssen sich sichtbar vom Stängchen unterscheiden. Beschädigte Sternchen dürfen überschlagen werden, jedoch ist der Markeur vorher zu informieren. Dem letzteren obliegt auch die Entscheidung ob das Sternchen wirklich beschädigt ist oder ob es sich nur um einen ungünstigen Lichteffekt handelt. Das Sternchen muss unmittelbar nach dem Schuss vom Stängchen abgetrennt sein. Ein, an noch einem Fädchen hängendes Sternchen, gilt als nicht abgeschossen und wird also als Fehlschuss bewertet. Fallen bei einem Schuss mehrere Sternchen gleichzeitig und der richtige Stern befindet sich darunter, so ist er als Treffer zu markieren. Wird ein falscher Stern abgeschossen, ist er als Fehlschuss zu markieren. Sternchen, die durch einen Lattenschuss abfallen, können nicht als Treffer gewertet werden. falls ein Sternchen in einem Päckchen fehlt, ist das Reservesternchen ersatzweise zu schießen. Im Zweifelsfalle über den abzuschießenden Stern, hat der Schütze sich an den Markeur zu wenden.
Art. 31: Alle Schützen sind verpflichtet, beobachtete Unregelmäßigkeiten sofort dem verantwortlichen Schießmeister zu melden.
Art. 32: Der Bertreiber, sein Stellvertreter und/oder der Schießmeister sind verpflichtet, die Waffen und die Munition, insbesondere beim Kugelgewehr, zu überprüfen.
Art. 33: Werden bei geprüften und zugelassenen Waffen Veränderungen vorgenommen oder wird Munition verwendet, die nicht zugelassen sind, ist der Schütze vom schießen sofort auszuschließen.
Art. 34: Waffen
a) Kleinkaliber (K.K.): KK-Standart und Super-Match, Kaliber 22 lang (5,6 mm oder max. 6 mm) mit normaler Munition (Bleigeschosse) die serienmäßig hergestellt sind. Es sind keine automatischen Waffen, wie Repetiergewehr, erlaubt.
Die Schienen unter dem Gewehrlauf dürfen nicht breiter als 3 cm und nicht länger als der Lauf sein. Sie dürfen nur mit einem rutschsicheren Material und am Ende der Schiene befindlichen Sicherheitsvorrichtung versehen sein. Diese letztere soll nur dazu dienen das Abrutschen der Waffe von der Auflage zu verhindern.
Sonstige Arretierungen, die dem Schützen eine zusätzliche Hilfestellung geben könnten, sind nicht zugelassen.
b) Kugelgewehr: die üblichen Waffen Kaliber 12 bis 16 mit Bleigeschossen und einer Pulverladung die nach Möglichkeit 1 Gramm nicht überschreiten, jedoch dem jeweiligen Stand angepasst sein sollte. Jeder Verein, der ein Fest mit Kugelgewehr veranstaltet, ist verpflichtet, die für seinen Stand erforderliche Ladung in seinem Programm anzugeben, damit die Gastvereine sich den Erfordernissen anpassen können. Hierzu müsste auch ein Tag zum Gewehreinschießen vor dem Fest eingelegt werden. Am Kugelgewehr wäre eine Sicherheitsvorrichtung erforderlich, die das Abrutschen des Gewehrs vom Schusspfahl verhindern sollte.
Art. 35: Visierung: Die Visierung ist beliebig; es sind jedoch nur zwei Zielhilfsmittel erlaubt: Kimme und Korn oder Diopter und Korn. Alle Konformen wie Dach-, Balken-, Perl-, Ring-, Loch- und Kreuzkorn sind gestattet. Das Korn kann mit einem Tunnel zum Schutze gegen Beschädigung umgeben sein. Eine sogenannte Kordelschraube ist nicht erlaubt. Der Tunnel wie auch das Korn, dürfen nicht über die Laufmündung hinausragen. Die Diopterscheibe können beliebig groß sein.
Die Verwendung von Blendgläsern, die optische Wirkung haben, und weiteren optischen Gläsern ist verboten. Die Verwendung von Libellen oder sonstigen Hilfsmitteln, die das Schießen erleichtern, ist nicht gestattet. Es dürfen, am Gewehr auch keine elektronischen Hilfsmittel angebracht sein.
Art 36: Die Resultate der Ehrenkarten, der Serienkarten und der vollen Dreier-Gruppen sind unverzüglich in den entsprechenden Heften durch den Markeur eintragen zu lassen. die entsprechenden Karten sind mit einer Nummer und einem Stempel zu versehen. Der Schütze bzw. der Schießmeister des teilnehmenden Vereins hat das Recht diese Eintragungen zu überprüfen.
Art 37: Jeder Verein, der ein Schützenfest organisiert, hat die Pflicht alle besonderen Bedingungen dieses Festes in einem Programm niederzulegen, bzw. dieselben gut sichtbar auf dem Schießstand anzuschlagen. Dies betrifft z.B. auch die Angaben der genauen Art des Kabbelns (Stechens).
O.S.V. Ostbelgischer Stangenschützen Verband 2005
Anpassung Art. 1 Generalversammlung vom 30/01/2009
Schießmeister Senioren | Philippe ORTMANN |
Schießmeister Jugend | Kevin DEBOUGNOUX |
Ausgabe 2013-2014